Geschäftsbedingungen

Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)

Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)

Stand: 01/2022

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.

Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer.

Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

II. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

III. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

IV. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.

2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.

4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.

c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

6. Soweit der Käufer ein Verbraucher Im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.

VII. Haftung für sonstige Ansprüche

1. Für sonstige Ansprüche des Käufers (, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.

3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitsstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dientleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

VIII. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

IX. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

NUR FÜR VERBRAUCHER:
Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Autohaus Wiemer GmbH Heinkelstr. 2 53844 Troisdorf 02241/84669-0 info@ford-wiemer.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns Autohaus Wiemer GmbH Heinkelstr. 2 53844 Troisdorf 02241/84669-0 info@ford-wiemer.de zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa € 500 EUR geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ein von Ihnen zu ersetzender Wertverlust tritt insbesondere dann ein, wenn Sie die Ware zulassen, sie für Fahrten nutzen, die umfangreicher sind als für eine Prüfung im Sinne des vorangegangenen Satzes notwendig, oder Sie die Ware beschädigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Zulassung eines Fahrzeugs ein regelmäßiger Wertverlust von 20 % einhergeht, den Sie im Falle des Widerrufs zu tragen haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle des Widerrufs bereits ausgezahlte staatliche Zuschüsse für den Kauf eines Elektrofahrzeugs infolge des Nichterreichens der Mindesthaltedauer zurückgewähren müssen.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

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An Autohaus Wiemer GmbH Heinkelstr. 2 53844 Troisdorf 02241/84669-0 info@ford-wiemer.de

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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*)/erhalten am (*)

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

Datenschutzerklärung zur Verarbeitung von Kundendaten durch den Ford Partner und durch die Ford-Werke GmbH gemäß der Datenschutzgrundverordnung

Wenn Sie von

(1) einem Ford Partner (im Folgenden "Ford Partner" genannt) und/oder

(2) der Ford-Werke GmbH (im Folgenden „Ford“ genannt)

Waren erwerben oder Leistungen in Anspruch nehmen oder dem Ford Partner oder Ford Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung zum Zwecke der Werbung erteilen, werden bestimmte Daten über Sie und Ihr Fahrzeug („personenbezogene Daten“) erhoben.

Mit dieser Erklärung informieren Sie der Ford Partner und Ford darüber, welche Ihrer personenbezogenen Daten der Ford Partner und Ford als jeweils eigenständige Verantwortliche für ihre jeweils eigenen Zwecke nutzen und an wen sie diese Daten weitergeben. Der Ford Partner und Ford sind für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu den von ihnen jeweils selbstständig bestimmten Zwecken vollkommen unabhängig voneinander verantwortlich.

Neben der vorliegenden Erklärung bestehen für bestimmte Waren und Leistungen von dem Ford Partner, bzw. Ford (darunter auch für einige Ford Apps) eigene Datenschutzrichtlinien, in denen näher erläutert wird, wie Ihre personenbezogenen Daten in bestimmten Zusammenhängen genutzt werden. Außerdem können Sie sich in Ihrer Betriebsanleitung oder ggf. der dazugehörigen App darüber informieren, welche Daten Ihr Fahrzeug verarbeitet und nutzt.

 

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten können an folgende Empfänger weitergegeben werden:

(1) Unternehmen oder sonstige Dritte, die mit der Erbringung von Leistungen im Namen von Ford Partnern oder Ford beauftragt sind, wie zum Beispiel Web-Hosting-Anbieter, Werbe- und Marketing-Agenturen, Analyse-Dienstleister, Dienstleister für Veranstaltungen und IT-Anbieter, sowie Ford, insoweit Ford als Auftragsverarbeiter für den Ford Partner tätig wird;

(2) Unternehmen oder sonstige Dritte, an die Ihre personenbezogenen Daten auf Ihren Wunsch oder mit Ihrem Einverständnis weitergegeben werden;

(3) Andere Ford Partner und/oder Ford, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen gegenüber Lieferungen oder Leistungen zu erbringen;

(4) Berater im Rahmen ihrer Berufsausübung, z.B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer;

(5) Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Aufsichtsbehörden, staatliche Stellen oder sonstige Dritte, soweit der Ford Partner oder Ford dies jeweils für erforderlich halten, um bestehenden rechtlichen oder regulatorischen Verpflichtungen zu entsprechen oder auf sonstige Weise die Rechte von dem Ford Partner oder Ford oder die Rechte Dritter zu wahren, die Sicherheit von Personen zu gewährleisten oder Betrug bzw. Sicherheitsprobleme erkennen, verhindern oder ihnen auf sonstige Weise begegnen zu können; oder

(6) Dritte, die sämtliche Vermögenswerte und das gesamte Geschäft (oder wesentliche Teile davon) von einem Ford Partner oder Ford erwerben oder auf die diese übertragen werden. Im Falle einer solchen Veräußerung werden der/die Ford Partner oder Ford angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass der Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten in einer Weise nutzt, die mit der vorliegenden Erklärung im Einklang steht.

 

Grenzüberschreitende Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschem Datenschutzrecht behandelt und können innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes („EWR“) sowie in Länder außerhalb des EWR (darunter auch in die USA) übermittelt werden. Die Länder, in die Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, bieten möglicherweise nach Ansicht der Europäischen Kommission kein angemessenes Datenschutzniveau. Wenn Ihre personenbezogenen Daten in Länder außerhalb des EWR übermittelt werden, ergreifen der Ford Partner bzw. Ford gemäß den jeweiligen gesetzlichen Verpflichtungen geeignete Maßnahmen, um unabhängig davon, in welches Land Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, deren angemessenen Schutz sicherzustellen. Diese Maßnahmen können u. a. die Einholung vertraglicher Zusicherungen von Dritten beinhalten, die Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten erhalten, wonach diese sich verpflichten, Ihre personenbezogenen Daten mindestens in dem Maße zu schützen, wie sie innerhalb des EWR geschützt sind. Nähere Informationen dazu, wie der Ford Partner oder Ford Ihre personenbezogenen Daten bei der Übermittlung in Länder außerhalb des EWR schützt, oder die zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten im Falle ihrer Übermittlung ggf. von dem Ford Partner oder Ford übernommenen Garantien erhalten Sie auf Anfrage in Kopie.

 

Art der verwendeten personenbezogenen Daten

Der Ford Partner und Ford verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, wenn:

(1) Sie Formulare ausfüllen oder Buchungen vornehmen (z. B. wenn Sie eine Leistung buchen oder wegen einer Probefahrt anfragen);

(2) Sie bei einem Ford Partner Leistungen in Anspruch nehmen oder Waren kaufen; oder

(3) Sie mit Ford Partnern oder Ford Kontakt aufnehmen (z. B. dokumentieren der Ford Partner und Ford die Angaben, die Sie machen, wenn Sie einen Ford Partner oder Ford anschreiben oder sich bei einem der jeweiligen Kundenzentren melden).

 

Unter anderem verarbeiten der Ford Partner und Ford folgende personenbezogene Daten:

(1) Ihren Namen und Ihre Kontaktangaben (z. B. Ihre Anschrift, Telefonnummer(n) und E-Mail-Adresse);

(2) Informationen über Ihr Unternehmen oder Ihren Arbeitgeber, sofern Sie sich in geschäftlicher Funktion an den Ford Partner oder Ford wenden;

(3) Angaben zu Ihrem Fahrzeug (darunter Ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummer („FIN“), Ihr amtliches Kennzeichen, das Modell, das Alter und den Kilometerstand Ihres Fahrzeugs; Erstzulassung);

(4) die Produkte und Leistungen, an denen Sie interessiert sind oder die Sie in Anspruch genommen bzw. erworben haben;

(5) Ihre Zustimmung zu Kommunikations- und Marketing-Maßnahmen (bzw. die diesbezüglich von Ihnen gewählten Optionen); und

(6) für die finanzielle Abwicklung erforderliche Angaben, wie z. B. Zahlungsverbindungen.

Darüber hinaus behalten sich der Ford Partner und Ford vor, die ihnen vorliegenden Daten – soweit dies gesetzlich zulässig ist – mit von Dritten, wie z. B. Marketing-Agenturen, erhobenen oder aus öffentlich zugänglichen Quellen stammenden Informationen über Sie oder Ihre Interessen, Ihren sozioökonomischen bzw. soziodemografischen Status, Online-Kennungen und aktuellen Kontaktdaten zusammenzuführen.

Zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten sind der Ford Partner oder Ford möglicherweise auch gesetzlich verpflichtet. Auch aufgrund eines Vertragsverhältnisses mit Ihnen sind sie möglicherweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet. Wenn diese Angaben nicht gemacht werden, kann dadurch die Erfüllung dieser Pflichten verhindert oder verzögert werden.

Zwecke der Datenverarbeitung

Der Ford Partner verwendet die erhobenen personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:

um Ihren Anliegen nachzukommen (z. B. Ihnen gegenüber Leistungen zu erbringen, etwa Verkauf, Finanzierung, Versicherungen, Wartungen oder Reparaturen an Ihrem Fahrzeug);

für die administrative Abwicklung und zur Verbesserung der Geschäftstätigkeit des Ford Partners und der Geschäftsbeziehung des Ford Partners zu Ihnen (etwa um Sie auf die Fälligkeit von Fahrzeuguntersuchungen hinzuweisen oder Serviceinformationen zukommen zu lassen);

zur Beurteilung der Qualität der von den Ford Partnern erbrachten Leistungen;

zur Bearbeitung Ihrer Anfragen;

um Ihnen entsprechend Ihrer Einwilligung zur Zusendung von Informationen Werbematerialien zukommen zu lassen;

zur Marktforschung;

um den rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen der Ford Partner nachzukommen, um auf rechtliche Verfahren zu reagieren oder staatlichen Stellen oder sonstigen Dritten gegenüber Auskunft zu erteilen oder um gesetzwidrige und betrügerische Handlungen zu erkennen bzw. zu verhindern und Ihre und die Rechte von Ford Partnern und die Rechte Dritter zu schützen.

Ford verwendet die erhobenen personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:

um Ihren Anliegen nachzukommen (z. B. Ihnen gegenüber Leistungen zu erbringen);

für die administrative Abwicklung und zur Verbesserung der Geschäftstätigkeit von Ford und der Geschäftsbeziehung von Ford zu Ihnen;

zur Beurteilung der Qualität der von den Ford Partnern und Ford, sowie der von den Zulieferern von Ford gegenüber Ford oder im Namen von Ford erbrachten Leistungen;

zur Bearbeitung Ihrer Anfragen;

für Studien- und Forschungszwecke;

um Ihnen entsprechend Ihrer Einwilligung zur Zusendung von Informationen Werbematerialien zukommen zu lassen; und

zur Marktforschung; und

um den rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen von Ford nachzukommen, um auf rechtliche Verfahren zu reagieren oder staatlichen Stellen oder sonstigen Dritten gegenüber Auskunft zu erteilen oder um gesetzwidrige und betrügerische Handlungen zu erkennen bzw. zu verhindern und Ihre und die Rechte von Ford und die Rechte Dritter zu schützen.

Reparatur, Diagnose und Wartung Ihres Ford Fahrzeugs

Bei der Herstellung Ihres Ford Fahrzeugs wurde diesem eine individuelle Nummer (die Fahrzeug-Identifizierungsnummer bzw. „FIN“) zugewiesen. Aus der FIN können die Ford Partner und Ford bestimmte Informationen über Ihr Fahrzeug, darunter das Modell und Alter des Fahrzeugs, die darin zum Einsatz kommende Software und dessen technische Spezifikationen entnehmen.

Um Diagnosen, Analysen, Reparaturen oder Wartungsarbeiten an Ihrem Fahrzeug vorzunehmen, muss der ausführende Techniker die FIN und bestimmte Diagnosedaten und Informationen über den aktuellen Zustand Ihres Fahrzeugs verarbeiten (z. B. darüber, welche Software-Versionen aktuell verwendet werden, den aktuellen Kilometerstand usw.).

Diese Informationen werden in ein von Ford betriebenes System übertragen, um den Technikern, die Diagnosen an Ihrem Fahrzeug ausführen, genaue Informationen zur Reparatur, Wartung und Diagnosen speziell Ihres Fahrzeugs (z. B. Schaltpläne und Updates zur Fahrzeug-Software) sowie zu in der Vergangenheit daran ausgeführten Garantie- und Kulanzarbeiten sowie Diagnosen zur Verfügung stellen zu können, die ihnen die Diagnose, Reparatur bzw. Wartung Ihres Fahrzeugs erleichtern und es ihnen ermöglichen, ihre Arbeit entsprechend zu dokumentieren.

Um möglichst umfassende Diagnosen für Ihr Fahrzeug zu ermöglichen, werden Informationen über an Ihrem Fahrzeug ausgeführte Garantie- und Kulanzarbeiten sowie Diagnosedaten mit der FIN Ihres Fahrzeugs verknüpft. Diese Informationen werden in das Ford System übertragen und dort gespeichert, damit der Ford Partner oder Ford (oder Dritte, denen der Ford Partner oder Ford diese Art der Nutzung des Systems gestattet) Informationen über in der Vergangenheit ausgeführte Reparaturen oder sonstige Leistungen weltweit jedem Händler oder jeder Werkstatt, der oder die Diagnosen bzw. Reparaturen an Ihrem Fahrzeug ausführen muss, zur Verfügung stellen kann.

Die in dem System gespeicherten Informationen nutzen der Ford Partner und Ford auch zur Vornahme von Diagnosen oder Reparaturen an Ihrem Fahrzeug, zum Gewährleistungs- Garantie- und Kulanzmanagement und zur Verwaltung ähnlicher Produkte und Leistungen, für Produktsicherheits- sowie Forschungs- und Entwicklungszwecke und zur Ermöglichung der Einhaltung von rechtlichen Verpflichtungen, denen Ford unterliegt.

Neben den oben beschriebenen Arten der Übermittlung von Informationen behalten sich der Ford Partner und Ford vor, diese Informationen auch wie folgt weiterzugeben:

(1) an Unternehmen des Ford Konzerns für Forschungs- und Entwicklungs- sowie Analysezwecke und/oder

(2) an Unternehmen des Ford Konzerns und/oder Dritte, soweit dies nach Ansicht von dem Ford Partner oder Ford erforderlich ist, um rechtlichen oder regulatorischen Verpflichtungen zu entsprechen oder auf sonstige Weise die Rechte des Ford Partners, von Ford, anderen Unternehmen des Ford Konzerns oder die Rechte Dritter zu wahren.

Automatisierte Entscheidungen

Der Ford Partner, bzw. Ford behalten sich vor, Ihre personenbezogenen Daten zusammenzuführen und unter Verwendung automatisierter Entscheidungsprozesse für die oben genannten Zwecke sowie:

zur Überprüfung, Entwicklung und Verbesserung von Produkten, Prozessen, Leistungen und Marketing-Strategien;

zur Personalisierung der Kommunikation und der Produkte von dem Ford Partner, bzw. Ford und Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen;

zur fortlaufenden Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten;

zur Verbesserung des Kundenverständnisses; und

für die administrative Abwicklung und Verbesserung der Geschäftsbeziehung von dem Ford Partner, bzw. Ford zu Ihnen.

Dies kann beispielsweise die Gewinnung von Erkenntnissen für die Optimierung von Vertriebsstrategien, die Beurteilung der Wirksamkeit von Marketing-Maßnahmen und der Kundenbetreuung durch Ford sein, die Durchführung von Marktanalysen und das Erkennen von Produkten oder Leistungen, die möglicherweise für Sie von Interesse sind, und die Kontaktaufnahme mit Ihnen, um Sie hierüber zu informieren, beinhalten.

In bestimmten Fällen können von dem Ford Partner, bzw. Ford getroffene automatisierte Entscheidungen rechtliche oder ähnliche Wirkung auf Sie entfalten. Automatisierte Entscheidungen dieser Art treffen der Ford Partner, bzw. Ford jedoch nur, wenn:

die Entscheidungen für die Erfüllung oder den Abschluss eines Vertrages mit Ihnen erforderlich sind;

die Entscheidungen gesetzlich gestattet sind; oder

Sie sich dem Ford Partner, bzw. Ford gegenüber mit dem Einsatz automatisierter Entscheidungsprozesse einverstanden erklärt haben.

Unter bestimmten Umständen können Sie dem Einsatz automatisierter Entscheidungsprozesse widersprechen oder um Überprüfung automatisiert getroffener Entscheidungen durch eine Person bitten.

Datenerhebung aus anderen Quellen

 

Dem Ford Partner und Ford ist daran gelegen, ihre Kommunikation und Interaktion mit Ihnen möglichst genau auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Darum behalten sich der Ford Partner bzw. Ford vor, ggf. aus öffentlich zugänglichen Quellen gewonnene und von Dritten stammende Informationen über Sie (siehe hierzu den obigen Abschnitt „Art der verwendeten personenbezogenen Daten “) zu nutzen, um zu bestimmen, welche Produkte und Leistungen von dem Ford Partner oder Ford für Sie von Interesse sein könnten. So können beispielsweise Analyse- und Werbe-Dienstleister online oder aus sonstigen Quellen erhobene Daten analysieren, um anhand dessen Informationen über Ihre demografischen Merkmale und Ihre Interessen – beispielsweise Rückschlüsse dazu, welcher Altersgruppe Sie angehören und welche Arten von Produkten oder Leistungen für Sie von Interesse sein könnten – zu liefern. Auf dieser Grundlage lässt Ihnen der Ford Partner oder Ford möglicherweise (entsprechend Ihrer Kommunikationsvorlieben) Informationen über die betreffenden Produkte und Leistungen zukommen und sie nutzen die über Sie vorliegenden Informationen, um ihre Kundendienstzentren entsprechend zu informieren, falls Sie zu diesen Kontakt aufnehmen. Der Ford Partner und Ford arbeiten ggf. auch mit Dritten zusammen, um Ihnen auf Social-Media-Plattformen oder – sofern Sie der Verwendung von Cookies zugestimmt haben – beim Surfen im Internet bzw. beim Besuch auf anderen Websites auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Werbung anzuzeigen. Wenn Sie den Erhalt von Werbematerialien beenden möchten, finden Sie Informationen hierzu im Abschnitt „Ihre Betroffenenrechte“.

Speicherdauer Ihrer personenbezogenen Daten

Der Ford Partner und Ford speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange in identifizierbarer Form, wie dies für die Zwecke, zu denen diese von den beiden jeweils erhoben wurden, und zur Erfüllung der ihnen jeweils obliegenden rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen erforderlich ist. Generell werden Ihre personenbezogenen Daten daher so lange gespeichert, wie einer der folgenden Punkte zutrifft:

(1) Ihre personenbezogenen Daten sind begründetermaßen erforderlich, um die von Ihnen gewünschten Leistungen erbringen zu können;

(2) Ihre personenbezogenen Daten sind begründetermaßen zur Wahrung der Rechte von dem Ford Partner oder Ford bzw. deren Eigentums erforderlich (dies gilt normalerweise für die Dauer der jeweiligen gesetzlichen Verjährungsfrist); oder

(3) die Aufbewahrung Ihrer personenbezogenen Daten ist durch die anwendbaren Gesetze oder Verordnungen vorgeschrieben.

Rechtsgrundlagen der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten

Für die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Ford Partner und Ford bestehen verschiedene Rechtsgrundlagen. Der Ford Partner und Ford verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten in folgenden Fällen:

(1) Wenn die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich ist, damit der Ford Partner oder Ford einen Vertrag oder Verträge erfüllen können, deren Vertragspartei Sie sind, oder vorvertragliche Maßnahmen durchführen können, die auf Ihre Anfrage erfolgen. Bei solchen Verträgen kann es sich beispielsweise um die Teilnahmebedingungen für ein Preisausschreiben oder um Verträge handeln, die Sie über Serviceprodukte abschließen;

(2) wenn der Ford Partner, Ford oder Dritte, an die der Ford Partner oder Ford Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben haben, ein berechtigtes Interesse an der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben und der Ford Partner oder Ford sichergestellt haben, dass Ihre personenbezogenen Daten geschützt und Ihre diesbezüglichen Rechte gewahrt werden. Diese Rechtsgrundlage ist beispielsweise gegeben, wenn der Ford Partner oder Ford bzw. die Unternehmen der Ford Motor Company Gruppe Ihre personenbezogenen Daten für folgende Zwecke nutzen: zur Zusendung von Werbeinhalten per Post; zur Überprüfung und Verbesserung von Produkten, Leistungen bzw. Geschäfts- oder Marketing-Strategien; zur Marktanalyse und Marktforschung; für Studien- und Forschungszwecke; für die Abwicklung und Verbesserung der Geschäftsbeziehung von dem Ford Partner oder Ford zu Ihnen und für administrative Zwecke; um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Informationen, Produkte und Leistungen am wahrscheinlichsten für Sie von Interesse sind, und Ihnen Informationen, Angebote und Online-Werbung zu diesen Produkten oder Leistungen zuzusenden oder anzuzeigen; um die Produkte und Leistungen von dem Ford Partner oder Ford auf Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen; um sicherzustellen, dass die Produkte und Leistungen von dem Ford Partner oder Ford im Einklang mit dem Gesetz und den für sie geltenden Bedingungen geliefert, erbracht und genutzt werden; und – soweit erforderlich – zur Wahrung und zur Verteidigung der Rechte von dem Ford Partner oder Ford und deren Eigentums bzw. der Rechte und des Eigentums Dritter sowie zur Erkennung bzw. Verhinderung von Betrug oder Sicherheits- bzw. Datenschutzproblemen und für entsprechende Gegenmaßnahmen;

(3) wenn der Ford Partner oder Ford die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für erforderlich halten, um die ihnen obliegenden rechtlichen oder regulatorischen Verpflichtungen nachkommen zu können;

(4) in bestimmten Fällen, in denen nach Auffassung von dem Ford Partner oder Ford die Sicherheit oder die lebenswichtigen Interessen Dritter geschützt werden müssen;

(5) in bestimmten Fällen, in denen der Ford Partner oder Ford Ihre personenbezogenen Daten für im öffentlichen Interesse liegende Zwecke nutzen müssen; und

(6) wenn dem Ford Partner oder Ford Ihre Einwilligung vorliegt. Aufgrund dieser Einwilligung nutzen der Ford Partner oder Ford Ihre personenbezogenen Daten beispielsweise, um Ihnen per E-Mail, Fax oder SMS Werbeinhalte zuzusenden. Sie haben jedoch das Recht, Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für solche Zwecke jederzeit zu widerrufen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im folgenden Abschnitt „Ihre Betroffenenrechte“.

 

Ihre Betroffenenrechte

Als natürliche Person haben Sie das Recht, Auskunft über die bei den Ford Partnern oder Ford über Sie gespeicherten Daten und die Zwecke der Datenspeicherung zu verlangen sowie auf Zugang zu diesen Daten und ggf. deren Berichtigung. In bestimmten Fällen haben Sie auch das Recht, der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Ford Partner oder Ford zu widersprechen, z.B. im Hinblick auf die Zusendung von postalischer Werbung, die Kontaktaufnahme zu Marktforschungszwecken oder die Zusammenführung Ihrer Daten aus verschiedenen Quellen; die Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen oder Ihre personenbezogenen Daten in einem gängigen elektronischen Format zu erhalten, um sie an Dritte weitergeben zu können (dies wird häufig auch als das Recht auf „Datenübertragbarkeit“ bezeichnet).

Wenn Sie zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten Ihre Einwilligung gegeben haben (siehe hierzu den Abschnitt „Rechtsgrundlagen der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten“), haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken hinsichtlich der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder Zugang zu den bei Ford Partnern oder Ford über Sie gespeicherten Daten erhalten oder sonstige Ihnen diesbezüglich zustehende Rechte ausüben möchten, nehmen Sie bitte Kontakt auf wie folgt:

 

Für die Datenverarbeitung durch den Ford Partner als Verantwortlicher:

Autohaus Wiemer GmbH, Rüdiger Strauss , Heinkelstr. 2, 53844 Troisdorf , 02241-846690, r.strauss@ford-wiemer.de


Für die Datenverarbeitung durch Ford als Verantwortlicher:

 

Ford-Werke GmbH

Ford-Kundenzentrum

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50742 Köln

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Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge
(Kfz-Reparaturbedingungen – Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK))

Kfz-Reparaturbedingungen
Stand: 01/2022

I. Auftragserteilung
1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche
oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der
Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer.
Für andere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht,
wenn beim Auftragnehmer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an
einer Abtretbarkeit des Rechtes schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die der Durchführung des Auftrags
voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten
und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag
bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des
Auftraggebers überschritten werden.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.

III. Fertigstellung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert
sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer
unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich
zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein
möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu
stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat
das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des unverzüglich Auftragsgegenstandes zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.

3. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten
kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung
eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist
jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

IV. Abnahme
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers. V. Berechnung des Auftrages
1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile
und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen
diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich
zusätzliche aufzuführen sind.
3. Arbeiten besonders Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des
Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Vl. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung
oder Übersendung der Rechnung.
2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten
ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

VII. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz
gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,
Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein
rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

VIII. Haftung für Sachmängel
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von
ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.

5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des
Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zumachen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform aus.

b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des
Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu
lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer
angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der
dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet. c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags
geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

IX. Haftung für sonstige Schäden
1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen
Verjährungsfrist.
3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 4 und 5 entsprechend.

X. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich
der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

Xl. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XII. Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes
durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich deren Geschäfts-
und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen
von ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg be
schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die
Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.